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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

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Artikel 1: Begriffsbestimmungen

Die nachstehend mit einem Großbuchstaben bezeichneten Begriffe haben in der Vereinbarung die folgende Bedeutung:

Abnehmer: Die natürliche Person oder juristische Person, mit der Datona BV die Vereinbarung geschlossen hat oder die die Website von Datona BV besucht.

Browser: Browserprogramm zur Nutzung des World Wide Web oder ähnlicher Formen der Erschließung oder Bereitstellung von Informationen.

Verbraucher: Eine natürliche Person, die nicht in Ausübung eines Berufs oder Gewerbes handelt.

Formular: Elektronisches Dokument, in dem eine nähere Spezifikation des Produkts aufgenommen ist und/oder mit dem ein Auftrag für das Produkt erteilt und/oder das Produkt bestellt oder reserviert wird.

Mangel: Nachweisbare Abweichung eines Produkts von den dafür vereinbarten Eigenschaften.

Hyperlink: Ein Hinweis auf einer Webseite, der eine Verbindung zu einer anderen Webseite herstellt.

Rechte des geistigen Eigentums: Alle Rechte des geistigen Eigentums und damit verwandte Rechte, wie Urheberrecht, Markenrecht, Patentrecht, Designrecht, Handelsnamensrecht, Datenbankrecht und verwandte Schutzrechte, sowie Rechte an Know-how und Leistungen.

Datona: Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung Datona B.V., die über die Website Produkte zur Verfügung stellt oder darüber Informationen bereitstellt oder mit der der Abnehmer in Bezug auf diese Produkte eine Vereinbarung geschlossen hat.

Vereinbarung: Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie das Formular und/oder jede andere gemäß den Allgemeinen Geschäftsbedingungen rechtswirksam auf das Rechtsverhältnis zwischen den Parteien für anwendbar erklärte Bestimmung oder Erklärung.

Partei: Jede Partei der Vereinbarung.

Produkt: Jede Sache, die Datona BV aufgrund der Vereinbarung zur Verfügung zu stellen, zu liefern oder geliefert hat, oder ein Produkt, das nach der Verkehrsauffassung damit gleichzustellen ist.

Website: Jeder virtuelle Ort im World Wide Web oder ähnliche Formen der Erschließung oder Bereitstellung von Informationen, durch die Produkte oder Informationen darüber zur Verfügung gestellt werden.

Artikel 2: Anwendbarkeit

2.1 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Vereinbarungen und für alle (Rechts-)Handlungen zwischen Datona BV und dem Abnehmer, auch wenn diese (Rechts-)Handlungen nicht zu einer Vereinbarung führen oder nicht mit einer Vereinbarung in Zusammenhang stehen.

2.2 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten außerdem für jede Nutzung der Website durch den Abnehmer.

2.3 Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, ist die Geltung anderer Allgemeiner Geschäftsbedingungen ausgeschlossen.

2.4 Aufgrund der besonderen Art einer bestimmten Vereinbarung kann in dieser Vereinbarung von einer oder mehreren Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen abgewichen werden.

Artikel 3: Kommunikation

3.1 Jede Kommunikation zwischen Datona BV und dem Abnehmer kann elektronisch erfolgen, sofern nicht in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen und/oder der Vereinbarung und/oder gesetzlich davon abgewichen wird.

3.2 Die von Datona BV gespeicherte Version der betreffenden Kommunikation gilt als Nachweis, vorbehaltlich des Gegenbeweises durch den Abnehmer.

3.3 Elektronische Kommunikation gilt am Tag der Versendung als empfangen, sofern der Empfänger nicht das Gegenteil nachweist. Wird die Kommunikation infolge von Zustellungs- und/oder Zugangsproblemen in Bezug auf das E-Mail-Postfach des Abnehmers nicht empfangen, geht dies zu Lasten des Abnehmers, auch wenn das Postfach bei einem Dritten gehostet ist.

Artikel 4: Informationspflichten von Datona

4.1 Datona BV stellt sicher, dass dem Abnehmer die Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor oder bei Abschluss der Vereinbarung, gegebenenfalls elektronisch, zur Verfügung gestellt werden. Der Abnehmer ist selbst verantwortlich für das Speichern und Ausdrucken der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der Vereinbarung, mittels der auf der Website, im Browser des Abnehmers oder anderweitig verfügbaren Funktionen, sowie für die Zugänglichkeit der gespeicherten Kopie.

4.2 Unbeschadet etwaiger gesetzlicher Aufbewahrungspflichten ist Datona BV nicht verpflichtet, eine gegebenenfalls archivierte Vereinbarung und/oder die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Abnehmer zugänglich zu halten.

4.3 Sofern Datona BV einen Verhaltenskodex anwendet, ist dies ausdrücklich auf der Website angegeben und Datona BV weist darauf hin, auf welche Weise dieser über einen Hyperlink oder anderweitig eingesehen werden kann. Die Verpflichtungen von Datona BV aus dem Verhaltenskodex gelten nicht, soweit sie über das in der Vereinbarung Bestimmte hinausgehen.

4.4 Ist die Vereinbarung ausschließlich durch Austausch elektronischer Post oder eine vergleichbare Form individueller Kommunikation zustande gekommen, findet Artikel 4.1 und Artikel 4.3 Satz 1 keine Anwendung.

Artikel 5: Zustandekommen der Vereinbarung

5.1 Angaben von Datona BV auf der Website über die Bereitstellung von Produkten gelten als Aufforderung zur Abgabe eines Angebots. Jede Vereinbarung wird unter der aufschiebenden Bedingung ausreichender Verfügbarkeit der betreffenden Produkte geschlossen. Die Vereinbarung kommt durch die Bestätigung der Bestellung des Abnehmers durch Datona BV zustande. Die Bestätigung kann elektronisch (z.B. über die Website, per E-Mail oder mittels SMS bzw. vergleichbarer Technologien) oder, sofern vereinbart, schriftlich (per Fax oder Brief) erfolgen.

Artikel 6: Preise und Zahlung

6.1 Der Abnehmer zahlt für die über die Website bestellten Produkte den in der Vereinbarung angegebenen Preis. Die Zahlung erfolgt auf die im Formular oder an anderer Stelle auf der Website von Datona BV angegebene Weise, unbeschadet des Artikels 6.4.

6.2 Preise verstehen sich einschließlich Mehrwertsteuer und anderer staatlicher Abgaben. Die auf der Website und in Werbung angegebenen Preise können ohne vorherige Ankündigung geändert werden. Der im Formular angegebene Preis ist verbindlich. Ist der im Formular angegebene Preis höher als der zum Zeitpunkt des Zustandekommens der Vereinbarung an anderer Stelle auf der Website von Datona BV angegebene Preis, ist der Abnehmer berechtigt, die Vereinbarung innerhalb von 2 (zwei) Tagen nach Zustandekommen zu widerrufen/aufzulösen, unbeschadet - im Falle eines Verbrauchers - dessen weiterer Rechte.

6.3 Bei Zahlung gegen Rechnung hat der Abnehmer innerhalb von 14 (vierzehn) Tagen nach Erhalt der Rechnung zu zahlen, sofern Datona BV keine andere Frist angibt. Per Post versandte Rechnungen gelten als innerhalb von 2 (zwei) Tagen nach Poststempel in den Benelux-Ländern und innerhalb von 5 (fünf) Tagen nach Poststempel in anderen Ländern eingegangen, sofern der Empfänger nicht das Gegenteil nachweist.

6.4 Bei verspäteter Zahlung ist Datona BV berechtigt: 1) ohne dass eine Mahnung oder Mitteilung erforderlich ist, die gesetzliche Verzugszinsen auf den gesamten geschuldeten Betrag vom Fälligkeitsdatum bis zum Tag des Eingangs bei Datona BV zu berechnen; und 2) nach Mahnung die Forderung zum Inkasso an einen Dritten zu übertragen. Der Abnehmer erstattet alle Kosten, die Datona BV und dieser Dritte zur Einziehung der Forderung machen müssen, einschließlich u.a. Kosten für Rechtsbeistand, Prozesskosten und außergerichtliche Kosten, letztere mindestens 15 (fünfzehn) Prozent der ausstehenden Summe. Eine Mahnung hierzu darf elektronisch versandt werden, wenn der Abnehmer elektronische Zahlung gewählt hat oder die Zahlung nach Erhalt einer elektronisch versandten Rechnung erfolgt ist.

6.5 Preisänderungen und unvorhergesehene KostensteigerungenWenn nach Abgabe eines Angebots bzw. nach Abschluss der Vereinbarung unvorhergesehene Preissteigerungen bei (Roh-)stoffen, Transport, Energie, Steuern, Wechselkursen oder anderen kostensteigernden Faktoren (z.B. infolge von Pandemien wie Corona, Krieg, staatlichen Maßnahmen oder Störungen in der Lieferkette) eintreten und diese zu einer Erhöhung der Selbstkosten von mehr als 10% führen, behält sich Datona BV das Recht vor:

  • die vereinbarten Preise an die neue Kostenstruktur anzupassen, oder

  • das Angebot bzw. die Vereinbarung zu überarbeiten oder aufzulösen, wenn eine Preisanpassung vernünftigerweise nicht möglich ist.In diesem Fall informiert Datona BV den Kunden so schnell wie möglich. Ist der Kunde mit dem angepassten Preis nicht einverstanden, ist Datona BV berechtigt, die Vereinbarung ohne Schadenersatzpflicht zu beenden.

Artikel 7: Lieferung und Eigentumsvorbehalt

7.1 Alle von Datona BV gelieferten Sachen bleiben Eigentum von Datona BV oder deren Lieferanten, bis das aufgrund der Vereinbarung Geschuldete vollständig bezahlt ist, einschließlich etwaiger Zinsen und Inkassokosten.

7.2 Falls die Verpackung oder deren Inhalt bei Ankunft beschädigt ist oder andere sichtbare Mängel aufweist, hat der Käufer dies innerhalb von 2 Arbeitstagen schriftlich bei Datona zu melden. Datona sorgt für die weitere Abwicklung des Transportschadens. Nicht sichtbare Mängel sind spätestens innerhalb von 5 Arbeitstagen nach Entdeckung schriftlich bei Datona zu melden. Die Meldung ist mit einer detaillierten Beschreibung und Fotos des Mangels einzureichen, damit Datona angemessen reagieren kann. Datona benötigt Zeit und Gelegenheit, um die Meldung (Reklamation) zu prüfen.

Artikel 8: Rechte des geistigen Eigentums

8.1 Die Rechte des geistigen Eigentums an allen Produkten, die Datona BV im Rahmen der Vereinbarung zur Verfügung stellt, verbleiben bei Datona BV oder bei dem Dritten, von dem Datona BV das Recht erworben hat, diese Produkte (oder einen Teil davon) dem Abnehmer zur Verfügung zu stellen.

8.2 Wenn nach dem Ermessen von Datona BV plausibel ist, dass feststehen wird, dass von Datona BV im Rahmen der Vereinbarung bereitgestellte Inhalte Rechte Dritter verletzen, ist Datona BV berechtigt, nach eigener Wahl: 1) dafür zu sorgen, dass der Abnehmer die gelieferten Inhalte weiter nutzen kann, oder 2) die Lieferung der betreffenden Inhalte einzustellen gegen Rückerstattung bereits gezahlter Beträge, vermindert um den Betrag, dessen Höhe Datona BV nachweisen kann, dass der Abnehmer durch die Nutzung der Inhalte einen Vorteil hatte, oder 3) die Lieferung der betreffenden Inhalte einzustellen, oder 4) auf eigene Kosten die gelieferten Inhalte vom Abnehmer zurücknehmen zu lassen gegen Rückerstattung der vom Abnehmer hierfür gezahlten Beträge, abzüglich einer angemessenen Vergütung für die Nutzung während des betreffenden Zeitraums, oder 5) nach billigem Ermessen von Datona BV gleichwertige Inhalte zur Verfügung zu stellen. Jede weitergehende Haftung, Verpflichtung zur Erfüllung und Verpflichtung zum Schadensersatz ist hiermit ausgeschlossen.

8.3 Der Abnehmer darf Kennzeichnungen des Rechteinhabers in Bezug auf Rechte des geistigen Eigentums nicht von Inhalten entfernen. Dasselbe gilt für Hinweise, dass bestimmte Informationen vertraulicher Natur sind.

Artikel 9: Datenschutz

9.1 Dem Abnehmer ist bekannt, dass Datona BV personenbezogene Daten des Abnehmers verarbeitet, einschließlich Daten über die Aktivitäten des Abnehmers auf der Website, wie besuchte Seiten, die auf verschiedenen Teilen der Website verbrachte Zeit, die Internetadresse der Website, von der der Abnehmer kommt, und die Produkte, die der Abnehmer bestellt hat. Datona BV speichert diese Daten in einer Datenbank, die zur Durchführung der Vereinbarung verwendet wird, einschließlich Maßnahmen zur Verbesserung der Dienstleistungen für den Abnehmer sowie zur Bereitstellung von Informationen oder Angeboten an den Abnehmer.

Artikel 10: Garantien

10.1 Mängel, die der Abnehmer Datona BV innerhalb von 30 (dreißig) Tagen nach Erhalt der Produkte meldet, werden von Datona nach Wahl entweder kostenlos behoben oder ersetzt, sofern das Entstehen dieser Mängel nicht dem Abnehmer zuzurechnen ist oder die Vereinbarung hierzu nicht bereits eine Regelung enthält. Im Falle eines Austauschs trägt der Abnehmer die Rücksendekosten. Das in diesem Artikel Bestimmte gilt nicht, wenn Datona BV Produkte einem Verbraucher zur Verfügung stellt. 

Die Garantie gilt nicht für Zwischenhandel, Wiederverkäufer und (technische) Großhändler. Diese müssen die Garantie auf eigene Rechnung mit dem Endverbraucher abwickeln.

10.2 Gegenüber einem Verbraucher sagt Datona BV zu, dass die Produkte den berechtigten Erwartungen des Verbrauchers entsprechen, sagt jedoch ausdrücklich nicht zu, dass die Produkte bestimmte Eigenschaften haben oder - sofern nicht anders vereinbart - für einen besonderen Zweck geeignet sind.

10.3 Beanstandungen wegen mangelhafter oder unvollständiger Lieferung sind vom Kunden innerhalb von 5 Tagen nach Erhalt der Waren, vorzugsweise schriftlich, Datona B.V. mitzuteilen.

10.4 Der Verbraucher kann einen Streitfall über die Streitbeilegungsstelle über die ODR-Plattform einreichen: https://ec.europa.eu/consumers/odr/

Artikel 11: Haftung

11.1 Datona BV haftet niemals für indirekte Schäden des Abnehmers oder Dritter, einschließlich Folgeschäden, entgangenen Umsatzes und Gewinns, Datenverlust und immaterieller Schäden, die mit der Vereinbarung oder der Nutzung der Produkte zusammenhängen oder daraus resultieren.

11.2 Unbeschadet anderweitiger Bestimmungen ist die Haftung von Datona BV gegenüber dem Abnehmer, aus welchem Rechtsgrund auch immer, je Ereignis (wobei eine zusammenhängende Reihe von Ereignissen als ein Ereignis gilt) beschränkt auf die im laufenden Kalenderjahr tatsächlich vom Abnehmer an Datona BV gezahlten Entgelte exkl. MwSt., mit einem Höchstbetrag von EUR 10.000,- pro Kalenderjahr oder Vertrag, nach Wahl von Datona.

11.3 Der Abnehmer, soweit er kein Verbraucher ist, stellt Datona BV von allen Ansprüchen Dritter frei, gleich aus welchem Rechtsgrund, in Bezug auf Ersatz von Schäden, Kosten oder Zinsen, die mit der Vereinbarung oder der Nutzung der Produkte zusammenhängen oder daraus resultieren.

11.4 Die Artikel 11.1, 11.2 und 11.3 gelten nicht, soweit der betreffende Schaden durch Vorsatz oder bewusste Fahrlässigkeit von Datona BV oder Personen aus deren Geschäftsleitung verursacht wurde.

Artikel 12: Höhere Gewalt

12.1 Eine Partei ist nicht verpflichtet, eine oder mehrere Verpflichtungen zu erfüllen - mit Ausnahme von Zahlungsverpflichtungen - wenn sie daran aufgrund höherer Gewalt gehindert ist. Als höhere Gewalt gilt auch eine nicht zurechenbare Nichterfüllung durch eingeschaltete Dritte oder Lieferanten sowie jede Situation, auf die die betreffende Partei faktisch keine (entscheidende) Kontrolle ausüben kann.

12.2 Sobald klar ist, dass die Situation höherer Gewalt länger als 3 (drei) Monate dauern wird, ist die andere Partei berechtigt, die Vereinbarung aufzulösen, ohne schadenersatzpflichtig zu sein.

Artikel 13: Laufzeit und Beendigung

13.1 Im Falle (vorläufiger) Zahlungseinstellung, Insolvenz, Stilllegung oder Liquidation des Unternehmens einer Partei ist die andere Partei berechtigt, die Vereinbarung ganz oder teilweise aufzulösen, unbeschadet ihrer sonstigen Rechte und ohne zu Schadensersatz verpflichtet zu sein.

13.2 Im Falle einer Auflösung gemäß Artikel 13.1 sind alle Forderungen der auflösenden Partei gegen die andere Partei sofort und vollständig fällig. Die andere Partei ist verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, damit die auflösende Partei ihre Rechte durchsetzen kann.

13.3 Übt der Abnehmer sein Recht auf Auflösung und/oder Anfechtung wegen Verletzung von Informationspflichten offensichtlich ausschließlich aus, um von einem generellen Preisrückgang des bestellten Produkts oder der Dienstleistung innerhalb der Frist, in der das Auflösungsrecht ausgeübt werden kann, zu profitieren, ist Datona BV berechtigt, einen Teil des Preisrückgangs von dem aufgrund des ausgeübten Auflösungs- und/oder Anfechtungsrechts zurückzuzahlenden Betrag einzubehalten, es sei denn, dies wäre nach Maßstäben von Treu und Glauben unzumutbar.

13.4 Ist der Abnehmer ein Verbraucher, ist er berechtigt, die Vereinbarung innerhalb von 7 (sieben) Arbeitstagen nach Erhalt des Produkts ohne Angabe von Gründen aufzulösen; diese Frist wird gesetzlich auf höchstens 3 (drei) Monate verlängert, wenn Datona BV seinen gesetzlichen Informationspflichten nicht nachgekommen ist. Der Verbraucher hat das Produkt auf eigene Kosten innerhalb von 20 (zwanzig) Tagen nach Absendung der Auflösungserklärung zurückzusenden; andernfalls kann Datona BV hinsichtlich der Rückzahlung des Preises sein allgemeines Zurückbehaltungsrecht gemäß Artikel 6:52 BW geltend machen.

13.5 Bei einer Beendigung gemäß Artikel 13.1 bestehen folgende Verpflichtungen auch nach Ende der Vereinbarung fort:

  • ausstehende Zahlungen

  • Rechte des geistigen Eigentums

  • Haftung

Diese Verpflichtungen bleiben bestehen, solange Datona BV nach billigem Ermessen Anspruch auf deren Fortbestand hat.

Artikel 14: Änderungen und Ergänzungen

14.1 Änderungen und Ergänzungen einer Bestimmung der Vereinbarung und/oder der Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind nur gültig, wenn sie schriftlich und/oder elektronisch vereinbart werden, und können nur damit bewiesen werden.

Artikel 15: Sonstiges, anwendbares Recht und zuständiges Gericht

15.1 Auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Vereinbarung findet ausschließlich niederländisches Recht Anwendung. Die Regelung über Allgemeine Geschäftsbedingungen im niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuch findet keine Anwendung im Verhältnis zu Abnehmern, die keine Verbraucher sind und die außerhalb der Niederlande ansässig sind oder dort wohnen.

15.2 Die Bestimmungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der Vereinbarung regeln gemeinsam das Rechtsverhältnis zwischen den Parteien und ersetzen alle früheren Vereinbarungen oder Erklärungen von Datona BV in Bezug auf den Gegenstand der Vereinbarung; sie liefern hierfür den alleinigen Beweis.

15.3 Soweit dies nicht nach Maßstäben von Treu und Glauben unzumutbar wäre, sind für die Auslegung der Vereinbarung zunächst die Formulierungen maßgeblich. Können die Formulierungen - auch im Zusammenhang betrachtet - nicht zu einer unter den gegebenen Umständen angemessenen Auslegung führen, gelten die angemessenen (kommerziellen) Absichten der Parteien als Maßstab der Auslegung. Gegenbeweis gegen nicht prima facie unklare Formulierungen sowie Beweise, die auf andere Auslegungsquellen als die angemessenen (kommerziellen) Absichten der Parteien gerichtet sind, sind nicht zulässig.

15.4 Datona BV darf bei der Durchführung der Vereinbarung nach eigenem Ermessen Dritte einschalten.

15.5 Datona BV darf Rechte und Pflichten aus der Vereinbarung auf Dritte übertragen und wird den Abnehmer darüber informieren. Ist die Übertragung von Pflichten auf einen Dritten für den Abnehmer vernünftigerweise nicht akzeptabel, ist er berechtigt, die Vereinbarung innerhalb von 5 (fünf) Tagen nach Erhalt der betreffenden Mitteilung zu kündigen.

15.6 Sollte eine nach billigem Ermessen von Datona BV wesentliche Bestimmung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder der Vereinbarung nichtig oder anderweitig nicht durchsetzbar sein, ist Datona BV berechtigt, den übrigen Inhalt der Vereinbarung für nichtig zu erklären, es sei denn, dies wäre nach Maßstäben von Treu und Glauben unzumutbar.

15.7 Soweit nicht durch nationale oder internationale Rechtsvorschriften zwingend etwas anderes vorgeschrieben ist, werden alle Streitigkeiten zwischen den Parteien dem zuständigen Gericht im Gerichtsbezirk Leeuwarden vorgelegt.

15.8 Die Anwendbarkeit des Wiener Kaufrechts 1980 (CISG) wird ausdrücklich ausgeschlossen.

BeCommerce-VerhaltenskodexWir (Datona BV) bekennen uns zum BeCommerce-Verhaltenskodex. Der Verhaltenskodex des BeCommerce-Gütesiegels hat zum Ziel, Grundprinzipien festzulegen, die einzuhalten sind, um dem Verbraucher die notwendigen Garantien zu bieten und so ein wesentliches Vertrauensverhältnis zwischen Verkäufern und Käufern im Fernabsatz aufzubauen, mit Schwerpunkt auf E-Commerce.