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Allgemeine Geschäftsbedingungen für Geschäftskunden
Diese Bedingungen gelten für alle Verträge zwischen Datona und Geschäftskunden (nicht Verbraucher) über den Verkauf, die Lieferung, Reparatur und Wartung von Werkstatteinrichtungen, Werkstattausrüstung, Werkzeugen sowie damit zusammenhängenden Produkten und/oder Dienstleistungen.
Datona BV handelnd unter dem Namen: datona.nl, datona.be, oprijplatenshop.nl, datona.de, datona.fr
Turfsteker 498433 HT Haulerwijk
Telefonnummer: +49 3222 1863 164
E-Mail: [email protected]
USt-IdNr.: NL820784199.B01
Handelskammer-Nr. (KvK): 01153896
Artikel 1. Allgemeines
1.1 In diesen Bedingungen wird Datona B.V., mit Sitz Turfsteker 49, Haulerwijk, im Folgenden als Datona bezeichnet und ihr Vertragspartner als Käufer.Im Falle der Erbringung von Dienstleistungen ist unter Datona auch der Auftragnehmer und unter Käufer auch der Auftraggeber zu verstehen.
1.2 Diese Bedingungen gelten für alle Verträge mit Datona über den Verkauf, die Lieferung, Reparatur und Wartung von Werkstatteinrichtungen, Werkstattausrüstung, Werkzeugen sowie damit zusammenhängenden Produkten und/oder Dienstleistungen.
1.3 Diese Bedingungen gelten für jedes Angebot und jeden Vertrag bzw. jedes Rechtsverhältnis zwischen Datona und einem (potenziellen) Käufer, sofern nicht ausdrücklich und schriftlich von diesen Bedingungen abgewichen wurde, unter Ausschluss etwaiger Allgemeiner Geschäftsbedingungen der Gegenpartei.
1.4 Der Käufer gilt nicht als (Handels-)Agent oder Distributor von Datona, es sei denn, er wurde als solcher durch schriftlichen Vertrag bestellt.
1.5 Abweichungen und/oder Ergänzungen dieser Bedingungen gelten ausschließlich, wenn sie dem Käufer schriftlich bestätigt wurden.
1.6 Ein Exemplar dieser Bedingungen ist bei Datona kostenlos erhältlich und die aktuelle Version dieser Bedingungen kann über die Website von Datona (www.datona.de) heruntergeladen werden.
1.7 Datona behält sich das Recht vor, diese Bedingungen zwischenzeitlich zu ändern.
Artikel 2. Angebot und Bestellung
2.1 Alle Angebote von Datona, in welcher Form auch immer, sind stets freibleibend, unverbindlich und gelten nur solange der Vorrat reicht. Ein Angebot oder eine Offerte erlischt automatisch, wenn die Artikel nicht mehr vorrätig sind. Ein Angebot erlischt auch, wenn der Kunde nicht innerhalb der Gültigkeitsdauer zustimmt.
2.2 Bei Annahme eines freibleibenden Angebots durch den Käufer behält sich Datona das Recht vor, das Angebot innerhalb von 2 Arbeitstagen nach Eingang dieser Annahme zu widerrufen oder davon abzuweichen. Datona teilt dies dem Käufer unter Angabe von Gründen schriftlich oder per E-Mail mit.
2.3 Mündliche Zusagen binden Datona erst, nachdem diese ausdrücklich und schriftlich von der Geschäftsleitung von Datona bestätigt wurden.
2.4 Alle Abbildungen, Zeichnungen und Angaben zu Gewichten, Abmessungen, Farben sowie Angaben zur Eignung der Geräte für neue Technologien in Preislisten, Faltblättern und Broschüren werden mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt. Geringfügige Abweichungen in den von Datona bereitgestellten Angaben sind zulässig, sofern sie nicht zu einer wesentlich anderen Leistung von Datona führen. Datona behält sich jedoch ausdrücklich das Recht vor, unter Beachtung des Vorstehenden Änderungen und Verbesserungen gegenüber den bereitgestellten Angaben vorzunehmen, die dem technischen Fortschritt dienen. Hieraus kann der Käufer jedoch keine Rechte ableiten. Datona kann nicht haftbar gemacht werden, wenn ein Foto oder eine (Produkt-)Spezifikation abweicht.
2.5 Das Angebot auf der Website, ein Angebotsschreiben oder eine Preisvereinbarung ist ein einmaliges Angebot; daraus können keine Rechte für etwaige zukünftige Verträge abgeleitet werden.
2.6 Fehler, ein abweichendes Bild, ein Merkmal, Tippfehler oder ein Irrtum binden Datona nicht.
2.7 Verträge kommen ausschließlich durch eine schriftliche Bestätigung oder eine vollständige Transaktion durch den Käufer zustande.
2.8 Eine Bestellung wird nach Eingang einer vollständigen Zahlung bearbeitet. Hat Datona einen triftigen Grund, den Vertrag nicht einzugehen, ist Datona berechtigt, eine Bestellung oder Anfrage abzulehnen.
2.9 Etwaige Allgemeine (Einkaufs-)Bedingungen oder sonstige Bedingungen des Käufers werden hiermit ausdrücklich zurückgewiesen und finden auf den Vertrag keine Anwendung.
Artikel 3. Verträge
3.1 Mit Ausnahme von Barverkäufen und Vorauszahlungen kommen Verträge durch eine mündliche Bestellung oder durch Übermittlung einer Bestellung per Chat, Brief, E-Mail oder anderes Medium, wie eine vollständige Transaktion durch den Kunden (Bestellung) über eine Website von Datona B.V. mit anschließender digitaler Auftragsbestätigung von Datona, zustande, sofern Datona nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben hat.
3.2 Eine digitale Auftragsbestätigung oder eine Bestätigung einer Änderung eines Vertrags gilt als richtige und vollständige Wiedergabe des Vertrags, sofern der Käufer nicht unverzüglich widerspricht.
3.3 Ein Vertrag kommt erst zustande, nachdem eine Bestellung oder ein Auftrag schriftlich oder durch eine andere erkennbare Annahmeerklärung von Datona bestätigt wurde. Ergänzungen, Änderungen und weitere Vereinbarungen zu erteilten Bestellungen und Aufträgen gelten nur, wenn sie schriftlich von Datona bestätigt wurden. Innerhalb von 1 Arbeitstag nach Eingang einer vollständigen Zahlung wird die Bestellung bearbeitet.
3.4 Datona ist jederzeit berechtigt, den Vertrag (die Bestellung) ohne Angabe von Gründen zu widerrufen.
3.5 Die Lieferadresse ist die bei der Bestellung angegebene Adresse. Bestellungen, die aus Vorrat lieferbar sind, werden so schnell wie möglich nach Eingang der Bestellung (Zahlung) ausgeführt. Ist ein Artikel nicht vorrätig, wird dies auf der Website angegeben oder der Käufer erhält so schnell wie möglich eine Mitteilung. Der Käufer ist in diesem Fall berechtigt, die Bestellung zu stornieren.
3.6 Versand oder Bestellungen ins Ausland erfolgen in Absprache und ab Lager Haulerwijk (= ex works).
3.7 Datona behält sich das Recht vor, einen Betrag, den sie dem Käufer schuldet, mit jedem Betrag zu verrechnen, den Datona aus einem anderen Vertrag vom Kunden zu fordern hat.
3.8 Einwände gegen eine Lieferung, die Höhe einer Rechnung oder eine Garantie setzen die Zahlungspflicht nicht aus. Der Käufer ist nicht berechtigt, die Zahlung einer Rechnung aus welchem Grund auch immer auszusetzen.
3.9 Mit vorheriger Zustimmung von Datona ist es dem Käufer möglich, per E-Mail auf Rechnung zu bestellen.
3.10 Bei einer Änderung der Unternehmenszusammensetzung, der Unternehmensstruktur oder einer sonstigen Veränderung kann sich die Entscheidung von Datona, auf Rechnung zu liefern, ändern.
3.11 Datona behält sich das Recht vor, spätere Zahlungen auf Rechnung jederzeit ohne Angabe von Gründen zu ändern oder zu widerrufen.
Artikel 4. Preise
4.1 Die Waren von Datona werden zu den Preisen geliefert, die zum Zeitpunkt der Bestellung bei Datona gelten. Die Dienstleistungen von Datona werden zu dem Preis erbracht, den Datona nach Erbringung der Dienstleistungen auf die von ihr übliche Weise kalkuliert.
4.2 Alle Angebote von Datona sind freibleibend und gelten als Einladung. Preise, wie auf der Website angegeben, gelten vorbehaltlich Tippfehlern oder fehlerhaften Preisverknüpfungen und verpflichten Datona nicht, die Waren zu diesem Preis zu liefern.
4.3 Einkaufsaufträge mit einem Auftragswert von weniger als EUR 250 ohne MwSt. unterliegen einem Zuschlag für niedrigen Auftragswert von 10%, mindestens jedoch EUR 25.
4.4 Preisänderungen und unvorhergesehene Kostensteigerungen Wenn nach Abgabe eines Angebots bzw. nach Abschluss des Vertrags unvorhergesehene Preissteigerungen bei (Roh-)stoffen, Transport, Energie, Steuern, Wechselkursen oder anderen kostensteigernden Faktoren (z.B. infolge von Pandemien wie Corona, Krieg, staatlichen Maßnahmen oder Störungen in der Lieferkette) eintreten und diese Preissteigerungen zu einer Erhöhung der Selbstkosten von mehr als 10% führen, behält sich Datona BV das Recht vor:
die vereinbarten Preise an die neue Kostenstruktur anzupassen, oder
das Angebot oder den Vertrag zu überarbeiten oder aufzulösen, wenn eine Preisanpassung vernünftigerweise nicht möglich ist.In diesem Fall wird Datona BV den Kunden so schnell wie möglich informieren. Ist der Kunde mit dem angepassten Preis nicht einverstanden, ist Datona BV berechtigt, den Vertrag ohne Schadenersatzpflicht zu beenden.
Artikel 5. Lieferung
5.1 Die Lieferzeit für Bestellungen beträgt in der Regel höchstens 30 Tage, sofern nicht anders angegeben oder genannt. Diese Lieferzeit gilt als Richtwert und nicht als verbindliche Frist.
5.2 Sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist, bestimmt Datona die Versandart. Falls Datona die Versandart gewählt hat, erfolgt der Transport auf Risiko von Datona. Datona trägt das Risiko für die Waren bis zu dem Zeitpunkt, an dem die Waren an der angegebenen Adresse zur Annahme angeboten werden.
5.3 Wenn die Lieferung auf Wunsch des Käufers verschoben oder beschleunigt wird, ist der Käufer verpflichtet, die dadurch entstehenden Kosten zu erstatten.
5.4 Datona ist nicht zur Nachlieferung einmal gelieferter Produkte verpflichtet, wenn diese Produkte von ihr oder ihren Lieferanten aus der Produktion genommen wurden oder aus sonstigen Gründen aus dem Verkaufsprogramm entfallen sind.
5.5 Falls der Käufer trotz Aufforderung die Waren nicht innerhalb von drei Wochen danach an dem von Datona anzugebenden Lagerort abholt, ist Datona berechtigt, die Waren nach eigener Wahl unter der Hand oder öffentlich zu verkaufen und den ursprünglichen Käufer für einen etwaigen Verlust haftbar zu machen. Der ursprüngliche Käufer ist jederzeit verpflichtet, die Kosten der genannten Lagerung sowie die von Datona verursachten (zusätzlichen) Versand- und Verwaltungskosten zu erstatten.
5.6 Eine Überschreitung eines Lieferdatums berechtigt den Käufer niemals zu irgendeinem Schadenersatzanspruch gegenüber Datona.
5.7 Außer bei Barverkauf oder Nachnahme hat die Zahlung der von Datona gelieferten Waren und/oder Dienstleistungen innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungsdatum zu erfolgen, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist. Nach Ablauf von 30 Tagen nach Rechnungsdatum gerät der Käufer, der mit rechtzeitiger Zahlung in Verzug ist, von Rechts wegen in Verzug, ohne dass eine Mahnung erforderlich ist, und schuldet über den offenen Rechnungsbetrag Zinsen in Höhe von 1,5% pro Monat, wobei ein Teil eines Monats als voller Monat gilt.
5.8 Darüber hinaus ist Datona berechtigt, den vom Käufer geschuldeten Betrag um (außer-)gerichtliche Einziehungskosten zu erhöhen, darunter die Kosten von Rechtsanwälten, Gerichtsvollziehern, interne Kosten usw. Werden diese Kosten nicht rechtzeitig gezahlt, werden sie - vorausgreifend auf die Feststellung der tatsächlichen Kosten - vorläufig auf 15% der unbezahlten Rechnung, mindestens jedoch EUR 225, festgesetzt.
5.9 Zahlungen des Käufers dienen stets zunächst zur Tilgung sämtlicher geschuldeter Zinsen und Kosten und sodann zur Begleichung der fälligen Rechnungen, die am längsten offen sind, selbst wenn die Gegenpartei angibt, dass die Zahlung sich auf eine spätere Rechnung bezieht.
5.10 Das Abladen der Produkte erfolgt auf Rechnung und Risiko des Käufers. Der Käufer ist selbst dafür verantwortlich, dass der Ort, an dem die Produkte abgeladen oder geliefert werden, leicht und sicher erreichbar ist. Die Lagerung der Produkte erfolgt auf Risiko des Käufers.
5.11 Es kann vorkommen, dass eine Bestellung in Teilen geliefert wird (Teillieferungen).
5.12 Die Zahlung der Rechnung durch den Käufer darf nicht wegen einer Abweichung ausgesetzt werden.
5.13 Wenn der Käufer die Bestellung oder Produkte verweigert oder es unterlässt, das Erforderliche zu tun, um die Bestellung oder die Waren anzunehmen, ist Datona berechtigt, den Vertrag sofort zu beenden und über die Waren zu verfügen. Entstehen Schäden oder Kosten infolge der Verweigerung, wie Lager- oder Transportkosten, werden diese dem Kunden in Rechnung gestellt.
5.14 Wenn der Käufer nachträglich die Lieferadresse ändert, nachdem das Paket versandt wurde, betragen die hierfür in Rechnung gestellten Kosten 10% des Rechnungsbetrags, mindestens jedoch EUR 25 ohne MwSt.
Artikel 6. Rücksendung von Produkten
6.1 Wenn der Käufer den Vertrag auflösen und die gelieferten Waren zurücksenden möchte, meldet der Käufer dies schriftlich (per E-Mail) bei Datona. Der Käufer sendet das vollständige Produkt in unbeschädigtem Zustand zurück, einschließlich aller Einzelteile, Dokumentation (u.a. Kaufrechnung/Garantienachweis), Anleitung und in der originalen, unbeschriebenen Verpackung an die von Datona angegebene Rücksendeadresse. Rücksendungen müssen innerhalb von 14 Tagen nach Lieferung in unserem Lager eingegangen sein. Versandkosten und Transportrisiko trägt der Käufer.Auf jede Rücksendung wird eine Restocking-Gebühr von 10% des gesamten Kaufbetrags erhoben, mindestens EUR 25. Datona kann zurückgesandte Produkte ablehnen, wenn diese Bedingungen nicht erfüllt sind.
6.1a Rücksendungen, die später als 14 Tage nach Lieferung in unserem Lager eingehen, werden nicht akzeptiert, es sei denn, Datona hat dies zuvor schriftlich anders bestätigt.
6.1b Wenn eine Rücksendung unvollständig ist oder Beschädigungen enthält, die dem Käufer zuzurechnen sind, ist Datona berechtigt, die Wertminderung zusätzlich einzubehalten oder die Rücksendung abzulehnen, zusätzlich zu der in Artikel 6.1 genannten Restocking-Gebühr.
6.2 Wenn der Käufer zum Zeitpunkt des Widerrufs gemäß Artikel 6.1 bereits Zahlungen geleistet hat, erstattet Datona dem Käufer den Kaufbetrag der zurückgegebenen Produkte innerhalb von 30 Tagen, nachdem Datona das vom Käufer zurückgesandte Produkt erhalten hat.
6.3 Wenn ein Produkt zurückgesandt wird, das nicht vollständig ist oder nach dem Urteil von Datona Schäden aufweist, die auf eine Handlung oder Unterlassung des Käufers zurückzuführen sind oder anderweitig zu Lasten des Käufers gehen, wird Datona B.V. den Käufer darüber schriftlich (per E-Mail) informieren. Datona ist berechtigt, die Wertminderung des Produkts infolge dieser Schäden von dem an den Käufer zurückzuzahlenden Betrag einzubehalten.
6.4 Für speziell für eine Bestellung eingekaufte Produkte ist eine Rückgabe ausgeschlossen, wenn dies eindeutig vereinbart wurde.
Artikel 7. Sichtlieferungen
7.1 Die von Datona gelieferten Waren gelten nur dann als Sichtlieferungen für Shows, Ausstellungen und für andere von Datona anzugebende Zwecke, wenn Datona dies zuvor schriftlich bestätigt hat.
7.2 Auch auf Sichtlieferungen finden alle Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen Anwendung, wobei der Käufer so gilt, als habe er die gelieferten Waren für sich selbst bestellt, und der Käufer den dann geltenden Kaufpreis schuldet, wenn die Waren nicht unverzüglich nach Ablauf der in der Bestätigung genannten Frist auf Rechnung und Risiko des Käufers an die von Datona anzugebende Adresse in der Originalverpackung und in dem Zustand zurückgesandt werden, in dem Datona diese Waren an den Käufer geliefert hat.
Artikel 8. Eigentumsvorbehalt
8.1 Datona behält sich das Eigentum an allen von ihr gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung des Preises aller von Datona an den Käufer gelieferten oder noch zu liefernden Waren vor, sowie an etwaigen Forderungen für von Datona zugunsten des Käufers im Rahmen der Lieferung von Waren ausgeführte oder noch auszuführende Arbeiten und/oder Dienstleistungen und an allem, was Datona aufgrund einer Pflichtverletzung des Käufers aus dem zwischen Datona und dem Käufer geschlossenen Vertrag vom Käufer zu fordern hat, einschließlich Inkassokosten, Zinsen und Vertragsstrafen.
8.2 Wenn Dritte Pfändungen auf die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Produkte vornehmen oder Rechte daran geltend machen wollen, wie Liquidation, (Antrag auf) Zahlungsaufschub oder Insolvenz oder eine andere Situation, in der der Käufer nicht frei über sein Vermögen verfügen kann, ist der Käufer verpflichtet, Datona unverzüglich darüber zu informieren. Wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, ist der Käufer verpflichtet, die in Eigentum von Datona stehenden Produkte auf eigene Kosten an Datona zurückzugeben.
8.3 Der Käufer ist verpflichtet, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren gegen Brand, Wasserschaden und Diebstahl zu versichern und Datona die Police dieser Versicherung zur Einsicht vorzulegen. Im Falle einer Versicherungsleistung ist Datona zum Einzug berechtigt.
Artikel 9. Lieferung und Beanstandungen
9.1 Angaben zu Lieferzeiten sind annähernd, sofern nicht anders vereinbart. Außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit haftet Datona niemals für Überschreitungen.
9.2 Beanstandungen wegen mangelhafter oder unvollständiger Lieferung sind vom Kunden innerhalb von 5 Tagen nach Erhalt der Waren, vorzugsweise schriftlich, Datona mitzuteilen. Sichtbare Mängel sind innerhalb von 2 Tagen zu melden. Der Käufer hat die gelieferten Waren bei Erhalt unverzüglich zu untersuchen oder untersuchen zu lassen. Der Käufer hat zu prüfen, ob die richtige Menge geliefert wurde, wie vereinbart, und ob die Qualität dem vereinbarten Vertrag entspricht.
9.3 Der Käufer ist nicht berechtigt, die Zahlung aufgrund von Beanstandungen und/oder Garantieansprüchen auszusetzen.
Artikel 10. Garantie
10.1 Jede Form der Garantie erlischt, wenn ein Mangel infolge falscher oder unsachgemäßer Verwendung, normaler Abnutzung, falscher Lagerung, falscher Wartung oder Verwendung nach Ablauf des Haltbarkeitsdatums entsteht oder wenn Kunden oder Dritte Änderungen am Produkt vorgenommen haben oder dies versucht haben. Ein Garantieanspruch besteht ebenfalls nicht, wenn der Mangel durch Wetter- oder Umgebungsfaktoren (wie Feuchtigkeit, Temperaturen) entstanden ist, auf die Datona keinen Einfluss hat. Das Produkt muss unbeschädigt sein. Steht fest, dass ein Artikel einen Mangel hat und dies vom Käufer rechtzeitig schriftlich gemeldet wurde, muss der Käufer den mangelhaften Artikel zwecks Austausch oder Reparatur auf eigenes Risiko an die von Datona anzugebende Adresse liefern, unter Angabe einer bei Datona anzufordernden Servicenummer. Alle mitgesandten Unterlagen (siehe unten), Garantienachweise (Rechnung) und Verpackungsmaterialien müssen im Originalzustand (nicht beschädigt oder beschriftet) der Rücksendung beigefügt werden. Die Garantie gilt nicht für Zwischenhandel, Wiederverkäufer und (technische) Großhändler. Diese müssen die Garantie auf eigene Rechnung mit dem Endverbraucher abwickeln.
10.2 Bei Erhalt hat der Käufer die gelieferten Waren unverzüglich zu untersuchen oder untersuchen zu lassen, unmittelbar zu dem Zeitpunkt, an dem die Produkte ihm zur Verfügung gestellt werden. Der Käufer hat zu prüfen, ob die richtige Menge geliefert wurde, wie vereinbart, und ob die Qualität dem vereinbarten Vertrag entspricht. Datona gewährt für das Gelieferte eine sogenannte Carry-in-Garantie auf Herstellungs- und Materialfehler.
10.3 Falls die Verpackung oder deren Inhalt bei Ankunft beschädigt ist oder andere sichtbare Mängel aufweist, hat der Käufer dies innerhalb von 2 Arbeitstagen schriftlich bei Datona zu melden. Datona sorgt für die weitere Abwicklung des Transportschadens. Nicht sichtbare Mängel sind spätestens innerhalb von 5 Arbeitstagen nach Entdeckung schriftlich bei Datona zu melden. Die Meldung ist mit einer detaillierten Beschreibung und Fotos des Mangels einzureichen, damit Datona angemessen reagieren kann. Datona benötigt Zeit und Gelegenheit, um die Meldung (Reklamation) zu prüfen.
10.4 Eine Garantierüge setzt die Zahlungspflicht nicht aus. Meldet der Käufer nicht rechtzeitig, gelten die Waren als vom Käufer angenommen. Wird ein Mangel zu spät gemeldet, hat der Käufer keinen Anspruch (mehr) auf Reparatur, Ersatz oder Entschädigung. Eine durchgeführte Reparatur verlängert die Garantiefrist nicht.
10.5 Um einen Garantieanspruch geltend zu machen, muss der Käufer sämtliche Dokumentation mitsenden: eine Kopie des Serviceantrags, Garantienachweise, Anleitung und die Kaufrechnung der Rücksendung beifügen oder die Retouren-Servicenummer angeben. Falls keine Kopie des Serviceantrags beigefügt ist, wird die Rücksendung nicht bearbeitet, sondern unmittelbar an den Käufer zurückgesandt. In diesem Fall werden EUR 15 Verwaltung- und Bearbeitungskosten berechnet.
10.6 Datona behält sich das Recht vor, im Falle vom Käufer verursachter Schäden an zurückgesandten Artikeln mit versteckten oder sichtbaren Mängeln etwaige Kosten in Rechnung zu stellen oder diese nicht anzunehmen. Produkte werden stets zunächst ausführlich getestet und bei einer Fehldiagnose (Defekt) werden die meisten Produkte gegen denselben Artikel oder ein Teil des Artikels ausgetauscht, sofern dieser noch lieferbar und vorrätig ist. Sind Produkte nicht (mehr) im Sortiment oder fallen nicht unter diese Regelung, werden sie zur Reparatur an unseren Lieferanten zurückgesandt; Datona ist dann von der Reparaturfrist dieses Lieferanten abhängig.
10.7 Ist eine Reklamation unbegründet und sind dadurch Kosten entstanden, trägt diese der Käufer. Es wird keine Garantie auf unvollständige Produkte, Ersatzteile, Strahlmittel (Lager- und Transportschäden), Verschleißteile wie Düsen, Pumpen sowie Artikel mit Haltbarkeitsdatum wie Entfetter und Strahlgut gewährt.
10.8 Wir verwenden eine Garantiefrist von 60 Tagen. Die Garantie gilt für Produkte, die innerhalb der Niederlande verwendet werden. Bei Verwendung außerhalb der Niederlande hat der Käufer selbst zu prüfen, ob die Produkte für die Verwendung dort geeignet sind und ob die Produkte die dortigen Anforderungen erfüllen. Datona kann in diesem Fall andere Garantiebedingungen stellen.
10.9 Fabrik- oder Handelsmarken sowie Typ- oder Identifikationsnummern oder Zeichen, die an den von Datona gelieferten Waren angebracht sind, dürfen nicht entfernt, beschädigt oder verändert werden. Sind diese Typ-, Identifikationsnummern oder Zeichen nicht am Produkt vorhanden, behält sich Datona das Recht vor, für das betreffende Produkt keine Garantie zu gewähren.
10.10 In Bezug auf Produkte Dritter ist Datona zu keiner weitergehenden Garantie verpflichtet als derjenigen, die sie von ihrem Lieferanten erhalten hat oder die der Lieferant direkt dem Endbenutzer gewährt.
10.11 Durch Reparatur und/oder Ersatz beginnt die Garantiefrist nicht erneut. Auf die Reparaturen selbst wird jedoch eine Garantie gewährt.
10.12 Nach Ablauf der Garantiefrist werden alle Kosten für Reparatur oder Ersatz dem Käufer in Rechnung gestellt, einschließlich Transport-, Verwaltungs- und Anfahrtskosten. Speziell bestellte oder gefertigte Produkte werden niemals zurückgenommen. Bei unsachgemäßer Verwendung, falschem Anschluss, falscher Netzspannung, Blitzschlag, Feuchtigkeitseinwirkung oder anderen Ursachen außerhalb des Einflussbereichs von Datona erlischt die Garantie. Die Garantie erstreckt sich niemals auf Ersatz von Kosten oder Schäden, weil der Käufer selbst Änderungen oder Reparaturen an den Produkten vornimmt oder vornehmen lässt oder weil die Produkte für andere Zwecke verwendet wurden als diejenigen, für die sie bestimmt sind, oder weil sie nachlässig oder unsachgemäß behandelt oder gewartet wurden; Datona behält sich das Recht vor, diese zu entsorgen und die damit verbundenen Kosten in Rechnung zu stellen.
10.13 Hat der Käufer Datona mit einer Reparatur beauftragt und holt der Käufer die abgegebene Sache nicht innerhalb von drei Monaten nach Abgabedatum gegen Zahlung des für Untersuchung oder Reparatur geschuldeten Betrags ab, gilt dies als Verzicht auf die zur Reparatur eingelieferte Sache zugunsten von Datona. Der Käufer stellt Datona dann von allen Ansprüchen Dritter in Bezug auf diese Sache frei.
10.14 Für zusammengefügte Produkte und Teile sowie für Verbrauchsgüter gewährt Datona keine Garantie, es sei denn, es wurde ausdrücklich schriftlich eine Garantie zugesagt.
10.15 Datona ist zu keiner anderen Garantie verpflichtet als in diesem Artikel bestimmt.
Artikel 11. Marke
11.1 Fabrik- oder Handelsmarken sowie Typ- oder Identifikationsnummern oder Zeichen, die an den von Datona gelieferten Waren angebracht sind, dürfen nicht entfernt, beschädigt oder verändert werden.
Artikel 12. Haftung
12.1 Für direkte oder indirekte Schäden, für die Datona in diesen Bedingungen die Haftung nicht ausdrücklich übernommen hat, haftet Datona nicht, außer bei Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Schuld/Fahrlässigkeit seitens Datona verursacht wurden.
12.2 Der Käufer stellt Datona diesbezüglich von allen Ansprüchen Dritter frei.
12.3 Unbeschadet des Vorstehenden haftet Datona in jedem Fall niemals:
wegen Nichtlieferung oder nicht rechtzeitiger Lieferung;
für Angaben in Faltblättern, Katalogen, Werbematerial, Angeboten u.Ä.;
im Falle nicht zurechenbarer Pflichtverletzungen (höhere Gewalt); wenn der Käufer selbst oder ein Dritter das Gelieferte repariert, Änderungen daran vornimmt, es für andere Zwecke verwendet als geeignet oder bestimmt, das Gelieferte überlastet oder anderweitig unfachmännisch verwendet;
für Eigentum Dritter, das sich im Zusammenhang mit Reparatur, Lagerung oder aus anderen Gründen in den Geschäftsräumen von Datona B.V. befindet;
für Betriebs- und/oder Folgeschäden, gleich aus welcher Ursache;
für Schäden verursacht durch Vorsatz oder grobe Schuld von Hilfspersonen;
für Schäden durch unrichtige und/oder unvollständige Angaben, die vom Kunden zur Verfügung gestellt wurden;
Haftung für Schäden, gegen die der Käufer versichert ist, wird von Datona jederzeit ausgeschlossen.
12.4 Wenn Datona trotz des Vorstehenden in irgendeinem Fall für Schäden haftet, übernimmt Datona die Haftung nur, soweit diese Haftung durch ihre Versicherung gedeckt ist, bis zur Höhe der von der Versicherung geleisteten Auszahlung.
12.5 Wenn die Versicherung in einem Fall nicht zur Auszahlung gelangt, haftet Datona niemals für mehr als den Rechnungsbetrag für den betreffenden Vertrag.
12.6 Die Haftungsbeschränkung dieses Artikels gilt in gleicher Weise für Mitarbeiter, Arbeitnehmer und alle anderen Personen, die Datona zur Ausführung des Vertrags einsetzt.
12.7 Datona ist nicht verantwortlich für Folgeschäden. Unter Folgeschäden sind u.a. Stillstandsschäden, entgangener Gewinn, Nachteile bei Subventionen und Steuern, Reputationsschäden, Transportkosten, Lagerkosten, Schäden an oder verursacht durch dem Auftragnehmer zur Verfügung gestelltes Material usw. zu verstehen.Der geltend gemachte Schadensbetrag kann niemals höher sein als der Rechnungsbetrag.
Artikel 13. Nicht zurechenbare Pflichtverletzungen
13.1 Kann der Vertrag nach Zustandekommen von Datona aufgrund von Umständen, die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vernünftigerweise nicht zu erwarten waren bzw. Datona nicht bekannt sein konnten, nicht erfüllt werden, gilt dies gegenüber dem Käufer für Datona als nicht zurechenbare Pflichtverletzung (höhere Gewalt).
13.2 Zu den Umständen gemäß Absatz 1 zählen jedenfalls Streik, staatliche Maßnahmen, Verzögerungen in der Anlieferung, Überschwemmung, Wasserschäden, Ausfuhrverbot, Aufruhr, Krieg, Mobilmachung, Transportunmöglichkeiten, Einfuhrhindernisse, Nachlässigkeit von Lieferanten und/oder Herstellern von Datona B.V. sowie Hilfspersonen, Krankheit von Personal, Mängel an Hilfs- oder Transportmitteln, eine Epidemie oder Pandemie, Betriebsstörungen, Energiestörungen, Aussperrungen oder andere Arbeitsstörungen sowie Ereignisse, die Datona vernünftigerweise nicht versichern kann.
13.3 Datona ist im Falle höherer Gewalt berechtigt, ihre Verpflichtungen auszusetzen. Datona ist ferner berechtigt, den Vertrag ganz oder teilweise aufzulösen oder zu verlangen, dass der Inhalt des Vertrags so geändert wird, dass die Ausführung möglich bleibt. In keinem Fall ist Datona verpflichtet, eine Vertragsstrafe oder einen Schadenersatz zu zahlen. Datona behält das Recht auf Zahlung der bereits ausgeführten Arbeiten und der entstandenen Kosten.
13.4 Datona ist nicht berechtigt, die Erfüllung auszusetzen, wenn die Erfüllung dauerhaft unmöglich ist oder die vorübergehende Unmöglichkeit länger als sechs Monate andauert. In diesen Fällen kann der Vertrag von der am meisten betroffenen Partei aufgelöst werden, ohne dass der Käufer Anspruch auf Ersatz irgendeines Schadens hat.
Artikel 14. Auflösung
14.1 Wenn der Käufer seine Verpflichtungen gegenüber Datona nicht, nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß erfüllt, sowie wenn Insolvenz beantragt wird/werden kann, der Käufer für insolvent erklärt wird, er Zahlungsaufschub beantragt oder seinen Gläubigern oder einem Teil davon eine Regelung oder einen Vergleich anbietet, ferner bei Pfändung seiner Vermögenswerte oder eines Teils davon, oder wenn er sein Unternehmen verkauft oder liquidiert, sowie im Falle des Todes, der Unterstellung unter Vormundschaft oder wenn er auf andere Weise die Verwaltung oder Leitung seines Unternehmens, seiner Geschäfte oder eines Teils davon verliert, gerät der Käufer von Rechts wegen in Verzug und wird jede Forderung, die Datona zu seinen Lasten hat oder erwirbt, sofort und in voller Höhe fällig, ohne dass eine Mahnung erforderlich ist.
14.2 In den in Artikel 14.1 genannten Fällen ist Datona berechtigt, ohne Mahnung ihrerseits die weitere Ausführung des Vertrags auszusetzen oder diesen ganz oder teilweise aufzulösen.
14.3 Datona ist jederzeit befugt, dann Schadenersatz vom Käufer zu verlangen sowie die gelieferten Waren zurückzunehmen.
14.4 Wenn der Käufer den Vertrag auflösen möchte, wird er Datona jederzeit zunächst schriftlich in Verzug setzen und Datona eine angemessene Frist einräumen, um ihre Verpflichtungen noch zu erfüllen bzw. Mängel zu beheben; diese Mängel hat der Käufer genau schriftlich zu beschreiben.
14.5 Der Käufer ist nicht berechtigt, den Vertrag ganz oder teilweise aufzulösen oder seine Verpflichtungen auszusetzen, wenn er selbst bereits mit der Erfüllung seiner Verpflichtungen in Verzug war.
14.6 Im Falle einer teilweisen Auflösung kann der Käufer keine Rückabwicklung bereits von Datona erbrachter Leistungen verlangen, und Datona behält uneingeschränkt Anspruch auf Zahlung für die bereits von ihr erbrachten Leistungen.
14.7 Wenn der Käufer eine aufgegebene Bestellung (teilweise) storniert, werden die dafür bestellten Produkte dem Kunden in Rechnung gestellt, einschließlich etwaiger Kosten wie Transportkosten.
14.8 Unbeschadet des Übrigen in diesem Artikel kann der Käufer den Vertrag ohne Angabe von Gründen innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum auflösen, indem er Datona schriftlich darüber informiert. Eine Auflösung aufgrund dieses Absatzes ist nur möglich, wenn die Waren rechtzeitig und gemäß Artikel 6 zurückgesandt werden. In diesem Fall gelten die in Artikel 6.1 genannten Restocking-Gebühr (10%, mindestens EUR 25) und Rückgabebedingungen uneingeschränkt.
Artikel 15. Geistiges Eigentum
15.1 Unter Rechten des geistigen Eigentums sind Patentrechte, Markenrechte, Bildrechte, Zeichnungs- und Modellrechte zu verstehen. Der Käufer erkennt an, dass alle Rechte des geistigen Eigentums an Mitteilungen, Informationen und anderen Äußerungen in Bezug auf die Websites und Produkte bei Datona liegen. Es ist dem Käufer untersagt, die Rechte des geistigen Eigentums ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Datona zu nutzen.
Artikel 16. Anwendbares Recht
16.1 Diese Bedingungen und die Verträge, auf die sie Anwendung finden, unterliegen niederländischem Recht, sofern die Angebote, Bestellungen und/oder Lieferungen aus und/oder in den Niederlanden vorgenommen bzw. erbracht wurden.
16.2 Unter Beachtung von Art. 100 der niederländischen Zivilprozessordnung werden alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit einem zwischen Datona und ihrem Käufer geschlossenen Vertrag ergeben, ausschließlich vom zuständigen Gericht in Leeuwarden entschieden, mit der Maßgabe, dass Datona sich das Recht vorbehält, jeden Streitfall bei dem Gericht anhängig zu machen, das am Wohnsitz des Käufers zuständig ist.
16.3 Auf alle Angebote und Verträge findet ausschließlich niederländisches Recht Anwendung. Niederländisches Recht gilt auch, wenn der Vertrag oder die Bestellung im Ausland ausgeführt wird. Die Anwendbarkeit des Wiener Kaufrechts wird ausdrücklich ausgeschlossen.
Artikel 17. Vertraulichkeit und Datenschutz
17.1 Käufer und Datona geben keine Informationen über den Vertrag bekannt und machen keine öffentlichen Mitteilungen über den Vertrag und die Zusammenarbeit miteinander ohne schriftliche Zustimmung der anderen Partei.
17.2 Käufer und Datona halten die Gesetze und Vorschriften zum Datenschutz in Bezug auf den geschlossenen Vertrag ein. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß der Datenschutzrichtlinie von Datona und ist nachzulesen unter https://www.datona.de/mehr-datona/datenschutz-datona
Artikel 18. Übertragung
18.1 Der Käufer darf seine Rechte und Pflichten aus dem Vertrag und diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht an Dritte übertragen. Auch nicht an Wiederverkäufer.
18.2 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen erlöschen bei Weiterverkauf/Zwischenhandel.
Artikel 19. Sonstige Bestimmungen
19.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam werden, hat dies keine Auswirkungen auf die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
19.2 Der Käufer von Waren von Datona erteilt seine Zustimmung zur Registrierung und Verwendung seiner personenbezogenen Daten im Sinne des niederländischen Datenschutzgesetzes, die Datona im normalen Geschäftsbetrieb erhalten hat, zur eigenen Verwendung von Datona.
19.3 Falls erforderlich, besteht die Möglichkeit, dass wir die Verpackung in Absprache mit dem Abnehmer und abhängig von Größe, Material und Stückzahl entsorgen lassen.